Zu einer gepflegte Erscheinung gehört auch ein strahlendes Lächeln. Aber oft erscheint das Gesicht älter durch verfärbte oder gelbliche Zähne.
Damit muss man sich heute nicht mehr abfinden. Dank ausgereifter Methoden und Wirkstoffe kann der Zahnarzt einzelne Zähne oder ganze Zahnreihen schonend aufhellen.
Ursachen für Verfärbungen können sein:
- Nahrungs- und Genussmittel, insbesondere Kaffee, Tee, Rotwein oder Tabak. Sie hinterlassen Farbpartikel an den Zahnoberflächen, welche teilweise im Laufe der Zeit in den Zahnschmelz eindringen. In der Folge entstehen die typischen gelblich-braunen „Altersverfärbungen“, die selbst durch gründliche Zahnpflege nicht zu entfernen sind.
- Medikamente können zur dauerhaften Einlagerung von Farbpartikeln im Zahnschmelz führen. Das gilt vor allem für eisen- und nitrathaltige Präparate sowie für Chlorhexidin, ein antibakterieller Wirkstoff, der in manchen Mundspüllösungen enthalten ist.
- Folge von Zahnbehandlungen
Nach einer Wurzelkanalbehandlung können sich Zähne gräulich verfärben. Diese Verfärbungen entstehen manchmal dann, wenn bei der Behandlung Blutkörperchen aus dem noch durchbluteten Nerv in den Dentinkern eindringen, ähnlich wie nach einem Zahntrauma (Schlagwirkung) auch rötliche Verfärbungen möglich sind.
- Füllungsmaterialien wie Amalgam.
- Zahnentwicklungsstörungen
- Zahnschmelzverlust
Das Prinzip des Bleachings beruht darauf, dass die dunklen Farbpigmente mit speziellen wasserstoffperoxidhaltigen Substanzen durch Oxidationsprozess zerstört und damit aufgehellt werden. Dies funktioniert ähnlich wie das Haarbleichen bzw. Blondieren beim Friseur. Welches Verfahren der Zahnarzt anwendet, hängt von der Ursache und dem Ausmaß der Verfärbung ab. Grundsätzlich unterscheidet man drei verschiedene Methoden.
Walking-Bleach-Technik
Die Walking-Bleach-Technik ist eine zahninterne Aufhellungstherapie, die bei Verfärbungen wurzelgefüllter toter Zähne zum Einsatz kommt. Dabei wird das Bleichmittel direkt in den Zahn eingefüllt und verbleibt dort als Depot einige Tage. Diese Anwendung kann man wiederholen, bis die gewünschte Aufhellung erreicht ist.
In-Office-Bleaching
Das In-Office-Bleaching hilft bei Verfärbungen, die von außen in den Zahn eingedrungen sind. Dieses Verfahren wird vollständig in der Zahnarztpraxis durchgeführt.
Zu Beginn der Behandlung wird das Zahnfleisch mit einem speziellen Gel abgedeckt und geschützt. Anschließend wird das Bleichmittel äußerlich auf die Zähne aufgetragen und muss für einige Zeit einwirken.
Je nach Ausgangssituation und gewünschtem Ergebnis sind eventuell mehrere Durchgänge oder Behandlungssitzungen erforderlich.
Home-Bleaching
Für das Home-Bleaching, ebenfalls eine äußerlich angewandte Behandlung, wird zunächst eine passgenaue Zahnschiene aus Kunststoff angefertigt. Den eigentlichen Bleichvorgang führt der Patient nach genauer Anweisung des Arztes selbstständig zu Hause durch: Die Schiene wird mit dem Bleichmittel befüllt und je nach Präparat für eine oder mehrere Stunden getragen. Die Anwendungsdauer beträgt je nach angestrebtem Helligkeitsgrad 2 bis 6 Wochen.
Sind freiverkäufliche Mittel aus dem Drogeriemarkt eine Alternative?
Nein, von „do-it-yourself“ Bleachings ist grundsätzlich abzuraten. Ungenaue Dosierung, unpassende Strips oder schlecht sitzende Universalschienen, aus denen das Bleichmittel beim Einsetzen oft herausquillt, können die Schleimhaut reizen und Entzündungen verursachen. Auch sind die Resultate oft nicht optimal, die Bleichwirkung nur gering ist wegen der geringeren Konzentration des Mittels.
Kann man Zahnersatz und Füllungen aufhellen?
Nein, dies ist durch keine der angeführten Methoden möglich.
Wichtig:
Bei vorhandenen Kronen oder Füllungen im sichtbaren Bereich kann ein Bleaching der natürlichen Nachbarzähne zu farblichen Disharmonien führen. Wer sich trotzdem zu einem Bleaching entschließt, sollte daher gegebenenfalls bereit sein, Füllungen bzw. Zahnersatz – farblich entsprechend anzupassen und erneuern zu lassen.
Risikolos?
Für die gesunde Mundhöhle stellt das Bleaching kein Risiko dar, vorausgesetzt, die Behandlung wird fachgerecht durchgeführt. Dies belegen inzwischen verschiedene Studien. Das Zahnfleisch muss sorgfältig vor Kontakt mit dem Bleichmittel geschützt und die Vorgehensweise individuell auf die Problematik abgestimmt werden.
Voraussetzungen:
Vor einem Bleaching erfolgt zunächst eine professionelle Zahnreinigung. Alle oberflächlichen Ablagerungen müssen entfernt sein, damit der Zahnarzt die Art und den Umfang der Verfärbungen bestimmen und eine Prognose für das Bleaching-Ergebnis geben kann.
Zudem müssen die Zähne und das Zahnfleisch völlig gesund sein. Bereits eine kleine unbehandelte kariöse Stelle oder eine defekte Füllung können zur Folge haben, dass die Bleichsubstanz unkontrolliert in den Zahn eindringt und weitere Schäden entstehen.
Nebenwirkungen:
Durch die Behandlung kann es vorübergehend zu einer erhöhten Empfindlichkeit der Zahnhälse kommen. Mit einem Fluorid-Gel kann man diese behandeln.
Beim Home-Bleaching muss eventuell die Tragedauer der Zahnschiene verkürzt werden. In jedem Fall sollte der Zahnarzt zu Rate gezogen werden.
Nach dem Bleaching:
Um den Behandlungserfolg nicht zu beeinträchtigen, raten Zahnärzte zur so genannten Bleaching-Diät. Das bedeutet, dass man in den ersten 24 Stunden nach der Behandlung auf die typischen, zu Verfärbungen führenden Nahrungs- und Genussmittel wie Kaffee, Tee oder Rotwein verzichten sollte.
Gleiches gilt für säurehaltige Nahrungsmittel, wie Orangensaft, die den Zahn zusätzlich belasten, indem sie Mineralien aus der Hartsubstanz lösen. Bei einem Home-Bleaching ist über die gesamte Behandlungsdauer Vorsicht angebracht und der Konsum der o. g. Produkte weitestgehend zu reduzieren.
Wie lange hält das Resultat
Die Haltbarkeit des Bleaching-Effektes ist je nach angewandtem Verfahren und individuellem Konsumverhalten unterschiedlich. Bei regelmäßiger professioneller Zahnreinigung kann die Zahnfarbe im Idealfall bis zu mehreren Jahren halten. Unter ungünstigen Voraussetzungen – z.B. durch starkes Rauchen – können die Zähne aber auch schon nach einigen Monaten wieder nachdunkeln. Aus medizinischer Sicht spricht allerdings nichts dagegen, die Behandlung zu wiederholen.
Gegenanzeigen:
- Nicht geeignet für das Bleaching sind Zähne mit tiefen Rissen und Schmelzsprüngen
- Zahnfleischbluten
- Zahnfleischentzündung
- Zahnbettentzündung
- Karies
- Dünner oder defekter Zahnschmelz
- Undichte Füllungen
- Freiliegende Zahnhälse
Darüber hinaus sollten folgende Personen kein Zahnbleaching vornehmen lassen:
- Patienten, die unter einer Allergie gegen Bleichmittel leiden
- Schwangere
- Stillende
- Kinder und Jugendliche unter 16-18 Jahren